Dienstag, 29. Oktober 2013

Still ruht der See ... und laut tösen die Fanfaren

Während Herbststürme über Europa ziehen herrscht Stille über den tiefen Wassern von Berlin in deren dunklen Untiefen sich die - glaubt man den Mainstreammedien - von den Deutschen sehnlichst herbeigesehnte Grosse Koalition bildet. Zeit also den Blick auf die am Horizont heraufziehende goldene Zukunft zu lenken.

Und was sieht man da? Da könnte man - wenn man denn die BILD-Zeitung oder den Focus liest - sehen dass die Zahl der Klagen gegen Hartz4 abnehmen. So jedenfalls tönt es aus der Bundesanstalt für Arbeit (BA) die in diesen Tagen. Fehlt eigentlich nur noch eine passende Fanfare zu dieser Meldung und man würde sich in alte Zeiten zurückversetzt fühlen, Zeiten in denen eine verlorene Schlacht den erstaunten Massen als "Frontbegradigung" verkauft wurde.

Und was sind nun die Ursachen für diesen wundersamen Rückgang der Klagen gegen Hartz4? Folgt man den Aussagen der BA so sei dafür das gewachsene Vertrauen in die Arbeit der Jobcenter verantwortlich. Im Vergleich zu den Zahlen des Vorjahres sei ein Rückgang der Widersprüche um 23.000 und der Klagen um 5.000 Stück zu verzeichnen. Zwar wird allerorts das verbesserte Wirtschaftsklima und die besseren Zahlen des Arbeitsmarktes beschworen, die BA aber will den wundersamen Rückgang von Klagen und Widersprüchen wohl nicht daran koppeln. Verbesserte Vermittlungszahlen jedenfalls sucht man als Ursache des wundersamen Rückgangs von Klagen und Widersprüchen vergebens in den Angaben der BA.

Abseits des lautstarken Rummels allerdings braut sich fast unbemerkt neues Ungemach für die Bezieher von ALG II zusammen. Unter dem unverfänglichen Titel "Vorschläge zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts im SGB II einschl. Verfahrensrecht" hat eine Arbeitsgruppe ("AG Rechtsvereinfachung im SGB II") seit Juni 2013 in drei Workshops zahlreiche Vorschläge zu anstehenden Änderungen im SGB II erarbeitet. Hier einige von ihnen.


Mit ihrem Vorschlag den Gewährungszeitraum in §41 SGBII auf regelmäßig 12 Monate zu verlängern kommt die Arbeitsgruppe nicht nur dazu unnötigen Verwaltungsaufwand und Papierkrieg zu sparen, endlich scheint zumindest teilweise die Einsicht eingekehrt zu sein dass man fehlende Arbeitsplätze nicht vermittels aufgeblähtem Verwaltungsaufwand kompensieren kann.

War bisher die Leistungsbehörde verpflichtet nachzuweisen dass der Leistungsbezieher in einer Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten lebt vermittels derer er Leistungen erhält, so soll dies Prinzip nun zu Lasten des Bürgers umgekehrt werden. Es obliegt danach dem Hilfebezieher nachzuweisen dass er diese Leistungen eben nicht erhält. Und um das Ganze abzurunden wird empfohlen diese Vermutung zuungunsten des Bürgers auch auf die Gewährung von Unterkunft und Heizung zu erweitern.

Sinnvoll hingegen ist der Ansatz die Regelbedarfe von Erwachsenen in einer Partnerschaft an die Regelbedarfe von Alleinstehenden anzugleichen. Das bedeutet in der Praxis, dass die arbeitsaufwendige Notwendigkeit der Behörde entfällt das Bestehen einer Partnerschaft nachzuweisen. Partner könnten ohne finanzielle Einbußen zusammenziehen und so können zumindest Unterkunfts- und Heizungskosten eingespart werden. 

Ein weiteres Problem stellen derzeit die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung dar. Nachdem Gerichte zunehmend zugunsten der Kläger entscheiden und nachvollziehbare Berechnungen für Unterkunfts- und Heizungskosten einfordern sieht man sich offenbar unter Druck dieses Problem anzugehen. Aprobates Mittel zur "Lösung" dieses Problems könnte nach Ansicht des Deutschen Landkreistages darin liegen dem Leistungserbringer sowohl einen erweiterten Beurteilungsspielraum bei der Frage der Angemessenheit von Wohnraum als auch Heizkosten einzuräumen als auch eine gesetzliche Vermutung für die Richtigkeit der Entscheidung über die Angemessenheit zu schaffen. 

Für die Bezieher von ALG II verschlechtert sich dadurch ihre Rechtsposition erheblich. Beurteilungsspielräume unterliegen nämlich nur noch einer eingeschränkten richterlichen Überprüfung und eine gesetzliche Vermutung müßte im Zweifel vom klagenden Anspruchsteller mittels Beweis entkräftet werden. Das ist eine Aufgabe die faktisch unlösbar ist.

Die weiteren geplanten "Vereinfachungen" kann man hier nachlesen. Interessant scheint mir abschliessend nur noch der Hinweis auf die angestrebten verfahrensrechtlichen Änderungen. Zwar verkündete die BA unlängst dass die Anzahl der Klagen und Widersprüche im Bereich ALG II zurückgegangen seien. Aber dabei will man es wohl nicht belassen. Angedacht ist, dass vor Einreichung einer Klage ein zwingendes Mediationsverfahren zu durchlaufen ist, bei dem der Kläger anwesend sein muss. Weiterhin soll das bisher kostenlose Gerichtsverfahren bald teil der Geschichte sein. Zwanzig Euro soll der Kläger nun vorab zahlen. Man fühlt sich an die seligen Zeiten der Praxisgebühr erinnert und sollte der Vorschlag Realität werden, so wird sein Abschreckungseffekt wahrscheinlich genau so hoch sein wie der Abschreckungseffekt der Praxisgebühr.

Man kann also sehen dass alte Rezepte erneut herangezogen werden. Nicht die Beseitigung der Ursachen wird angestrebt, sondern der Kampf gegen die unbotmäßigen Erwerbslosen steht auf der Tagesordnung.

Und was die Transparenz der Arbeit der Arbeitsgruppe angeht, so fühlt man sich an alte Zeiten erinnert.

Was schon bei der Verabschiedung der Änderungen zum Melderecht gut funktioniert hat, damals wurden Gesetzesänderungen, die dazu führten dass Daten der Bürger von Meldeämtern vereinfacht an Dritte herausgegeben werden konnten, im Rahmen einer Nachtsitzung des schwach besuchten Bundestages einfach durchgewunken, das wird offenbar erneut versucht. Die geplanten Änderungen am SGB II sollen sang- und klang- und möglichst geräuschlos über die Bühne gehen. Dass das nicht erneut gelingt, dafür kann eine wachsame Öffentlichkeit sorgen. 




Ich habe auch nichts zu verbergen

Und deshalb - ja genau deshalb - will ich nicht dass meine Kommunikation überwacht wird und auch nicht zum Schutz des Finanzsystems. Das geht mich nämlich nichts an. Einige schöne Argumente finden sich in diesem Blog Beitrag von Thomas K den ich Euch ans Herz legen möchte.

Montag, 28. Oktober 2013

Die Schlacht um den Mindestlohn ist eröffnet

Zusammenfassung

Das Problem fehlenden Einkommens für immer breiter werdende Schichten der Bevölkerung wird drängender. Der der derzeit intensivst diskutierte flächendeckende gesetzliche Mindestlohn wird als "Brückentechnologie" dazu führen dass für eine gewisse Zeit die Abwärtsspirale bei den Einkommen gebremst wird. Ganz stoppen wird er die Tendenz zu Niedriglöhnen von denen man nicht leben kann nicht. Die Frage nach dem bedingungslosen Grundeinkommen kann man in der öffentlichen Diskussion noch eine gewisse Zeit ausblenden. Umgehen kann man die Frage nach einem Einkommen für alle auf die Dauer nicht.

Die allseits zu hörende Beteuerung im Wahlkampf neue zukunftssichere Arbeitsplätze im Inland zu schaffen oder zu erhalten mögen zwar nette Gimmicks im Wahlkampf sein, erweisen sich angesichts der zunehmenden Digitalisierung ganzer Lebensbereiche als "Luftnummern".

Der digitale Wandel läßt schön grüßen


Gab es z. B. vor 1923 noch das "Fräulein vom Amt" das Telefongespräche handvermittelte, so entfiel dieser Beruf infolge der Erfindung von Relaisschaltungen und der Telefonwählscheibe. Der klassische Schriftsetzer von einst fiel der Digitalisierung zum Opfer und vergleichsweise nur noch wenige Beschäftigte üben diesen Beruf heute aus. Selbst Beschäftigte die sich bislang als in einem geschützten Bereich sahen, müssen heute erkennen, dass die Digitalisierung vor ihrem Arbeitsplatz nicht halt macht und der einstig sicher geglaubte Arbeitsplatz heute zur Disposition steht. Zunehmende Verlagerung von auch hochqualifizierten Arbeitsplätzen im Bereich Forschung und Entwicklung in Billiglohnländer sind an der Tagesordnung und werden in absehbarer Zeit auch nicht abnehmen. Der Bereich der pharmazeutischen Industrie die Forschungsarbeiten nach Indien vergibt ist da ein heraufziehender Vorbote einer neuen Zeit. Und was das Ergebnis des gerade erst beginnenden Einsatzes der sog. "3D-Drucker" sein wird kann man heute nur ahnen. Unstrittig wird auch diese Technologie dazu führen dass Arbeiten die man bisher noch in das billigere Ausland vergibt, so z.B. bei der Zahnprothetik, zunehmend von dort zurückkehren werden ohne allerdings hier zu neuer Beschäftigung zu führen. Alles ist nur eine Frage in welchem Masse und innerhalb welchen Zeitraums der digitale Helfer zunehmend kostengünstiger sein wird als der chinesische Zahnprothetiker.

Der gesetzliche flächendeckende Mindestlohn ist des Teufels


Konnte man vor der Bundestagswahl schon leichtes Grummeln zum Thema Mindestlohn vernehmen, so steigert sich die Debatte seit geraumer Zeit von Tag zu Tag. Hart aber fair nahm sich der Sache an und die Tagesschau berichtet fast täglich zum Thema Mindestlohn.

Nun hat sich auch der Präsident der Caritas in die Debatte eingeklinkt und vor dem  flächendeckenden Mindestlohn gewarnt. Vergessen hat er dabei - vielleicht nicht zufällig - dass es u.a. auch kirchliche Institutionen sind, die Niedriglöhne zahlen und dabei auch noch den Schutz der Tendenzbetriebe geniessen.

Die Argumente der Kritiker des gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohns sind seit langer Zeit die ewig gleichen und wesentlich Neues ist von den Kritikern eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns seit langem nicht mehr vorgebracht worden. Zu den Argumenten zählt der kommende Anstieg der Arbeitslosigkeit ebenso wie die Warnung vor steigender Jugendarbeitslosigkeit als auch davor nicht hinter die segensreichen "Erfolge" der Agenda 2010 zu fallen. Die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit in Zeiten der Globalisierung muss ebenso herhalten wie der prognostizierte Anstieg der Schwarzarbeit. Auch die Tarifautonomie muss als Argument gegen einen gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn herhalten. Und last but not least wird davor gewarnt dass der gesetzliche flächendeckende Mindestlohn kein Mittel sei die aufkommende Altersarmut zu verhindern.

Weitreichendere Konzepte für die Lösung der Frage nach einem menschenwürdigen Einkommen wie das bedingungslose Grundeinkommen sind schon seit längerer Zeit völlig aus der Diskussion verschwunden mit dem Hinweis auf die fehlende Machbarkeit. Schauen wir uns die Argumente rund um den gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn nochmals an.

Steigende Arbeitslosigkeit


Immer wieder wird argumentiert dass Löhne ab 8,50 € / Stunde zum Wegfall von Arbeitsplätzen führen würde. Trotz tibetanisch-gebetsmühlenartiger Wiederholung dieses Arguments sind die Vertreter dieser Ansicht eine genauere Argumentation bisher schuldig geblieben. Es mag durchaus sein dass Geschäftsleute die Teile ihrer Lohnkosten bisher ungeniert auf die Allgemeinheit verlagert haben in dem sie ihre Arbeitskräfte zwecks Aufstockung zur Arge schickten mit ihrem "Geschäftsmodell" stranden. Aber diese Beschäftigungsverhältnisse sind alles andere als Teil von nachhaltig angelegten Unternehmungen und würden über kurz oder lang sowieso jedenfalls dann entfallen, wenn sich dieser Art von "Unternehmer" weitere Möglichkeiten zur Lohndrückerei bieten würden.

Steigende Jugendarbeitslosigkeit


Das Argument der steigenden Jugendarbeitslosigkeit geht schon deshalb an der Sache vorbei weil der gesetzliche flächendeckende Mindestlohn nicht für Ausbildungsverhältnisse gelten soll. Auch der Hinweis auf die hohe Jugendarbeitslosigkeit im Ausland die durch Mindestlöhne verursacht verfängt nicht. Viele der zitierten Länder haben den gesetzlichen Mindestlohn schon seit langer Zeit. Ein Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit, so z.B. in Spanien oder Griechenland, war aber erst infolge der Wirtschaftskrisen in diesen Ländern zu verzeichnen. Ursache dieser Wirtschaftskrisen waren aber nicht zu hohe Löhne sondern Bankenkrisen in diesen Ländern ausgelöst durch spekulative Immobilienblasen (so in Spanien) oder den erhöhten Zulauf spekulativen Geldes infolge von Deregulierung der Kapitalmärkte und nachfolgendem Bankenkriseln (so in Irland).

Die segensreichen "Erfolge" der Agenda 2010


Dass die Agenda 2010 nicht für alle zum Erfolg wurde läßt sich nicht zuletzt an den Wahlergebnissen der Partei ablesen die massgeblich für diese Reformen verantwortlich ist. So ist es auch kein Wunder dass sowohl SPD als auch Bündnis90/Grüne mittlerweile von ihren "Erfolgen" abrücken und mit die lautesten Verfechter eines gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohns sind. Andererseits ist man auch nicht verwundert wenn das Sprachrohr der Wirtschaft, die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, davor warnt hinter HartzIV zurückzufallen. Schliesslich geht es für sie nicht gerade um Peanuts.

Mangelnde Wettbewerbsfähigkeit in Zeiten der Globalisierung


Wenn man kein Argument mehr hat dann scheint es mir als ob man den Buhmann der Globalisierung aus dem Hut zaubert. Sicher werden auch in absehbarer Zukunft keine Autobahnstaus dadurch entstehen dass man "mal eben" zum Friseur nach Polen fährt. Auch die Putzfrau wird nicht nachts aus dem Flugzeug aus Bangladesh steigen um kurz danach wieder auf dem Rückflug zu sein. Man sieht, auch diese Arbeiten werden in Zukunft erledigt werden und der gesetzliche flächendeckende Mindestlohn wird daran nichts ändern. Zu befürchten steht allerdings dass es Zeitgenossen geben wird die versuchen werden das Arbeitspensum zu erhöhen und so den Mindestlohn zu unterlaufen. Auch "Werksvertragsfanatiker" werden versuchen den Mindestlohn zu umgehen.


Die Tarifautonomie


Das Argument des Eingriffs in die Tarifautonomie der Tarifpartner mittels gesetzlichem flächendeckenden Mindestlohns das nur gerechtfertigt sein könne wenn man einen  Fall eklatanten Marktversagens vor sich habe, geht fehl. Bereits seit längerer Zeit verlassen Unternehmen die Tarifgemeinschaften um sich von geltenden Tarifverträgen zu befreien und somit Niedrigstlöhne diktieren zu können. So sind "Löhne" von 2,69 € zwar nicht die Regel, aber man kann sie mittlerweile ohne weiteres finden. Man stellt sich also erstaunt die Frage warum man ausgerechnet jetzt darauf vertrauen sollte dass tarifvertragliche Vereinbarungen geschlossen werden sollen wo man doch vor kurzem die Tarifgemeinschaften verlassen hat um eben die Tarifbindung zu umgehen.

Die Umgehung der Tarifvertragslöhne wurde teilweise systematisch betrieben. Da wurden Scheingewerkschaften erstellt die sich selbst als "christliche Gewerkschaften" bezeichneten und die bereitwilligst unternehmerfreundliche Niedrigstlöhne solange vereinbarten bis das Bundesarbeitsgericht dem zwielichtigen Treiben ein Ende setzte.

Anstieg der Schwarzarbeit


Auch, so wird argumentiert, werde ein gesetzlicher Mindestlohn zum Anstieg der Schwarzarbeit führen. Vergessen wird dabei dass Schwarzarbeiter weder rentenversichert sind noch unfallversichert und nicht jeder gleich zum Schwarzarbeiter werden wird, insbesondere dann nicht wenn er sich dank Mindestlohn seine Arbeit flexibler aussuchen kann.


Der gesetzliche flächendeckende Mindestlohn als Mittel gegen die aufkommende Altersarmut


Richtig ist tatsächlich dass der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn kein probates Mittel gegen geringe Einkünfte im Alter ist. Bei einem Lohn von 8,50 € kommt man zu einem Bruttolohn von rund 1.200.- €. Wie man eine mehrköpfige Familie von solch niedrigem Einkommen finanziere soll bleibt sicher eines der Geheimnisse deren Enthüllung man erst am St. Nimmerleinstag erwarten darf. Wie man aus solchen Einkünften zu einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge kommen kann, ist ebenfalls mehr als fraglich.

Die ausreichende Sicherung im Alter wird man wohl nur erreichen wenn man über den heutigen Tellerrand hinausblickt und die Finanzierung der Alterssicherung auf gänzlich neue Fundamente als nur die Einkommen aus Erwerbsarbeit stellt, so z.B. alle Einkommensarten (Kapitaleinkünfte, Miete, Pacht) und alle Berufstätigen (also auch Beamte, Freiberufler und Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Parlamentarier und Architekten) in die Finanzierung einbezieht. Dass man sich mit solch einer grundlegenden Reform der Alterssicherung nicht unbedingt nur Freunde macht, dürfte klar sein, ist aber unumgänglich.

Abschlussbemerkung


Nicht vergessen werden sollten noch die Zeitgenossen die sich bereits vorbereiten und dem Mindestlohn zumindest die Flächendeckung nehmen wollen. Sie vertreten die Ansicht dass die "neuen Bundesländer" noch immer weniger produktiv seien und daher ein abgestufter - und natürlich geringerer - Mindestlohn in den östlichen Bundesländern eingeführt werden müsse. Solche Zeitgenossen übersehen geflissentlich dass die Lebenshaltungskosten im Osten sich mehr und mehr denen in den westlichen Bundesländern angeglichen haben. Wer einen abgestuften Mondestlohn Ost unterstützt, der fordert nicht mehr und nicht weniger als das Fortbestehen eines Niedriglohnterritoriums mehr als dreiundzwanzig Jahre nach der Wiedervereinigung.

P.S. - Nachtrag: Wie "man" zu den Zahlen des "überhöhten Mindestlohns" kommt, kann man hier nachlesen.